Therapieplanung

Zur Antragstellung für die Kostenübernahme einer Integrativen Lerntherapie (KJSG §35a) ist es notwendig, eine fachärztliche Diagnose einzuholen, um eine Lese-Rechtschreibschwäche oder -störung (Legasthenie), oder Rechenschwäche oder -störung (Dyskalkulie), mittels des so genannten Diskrepanzkriteriums nachzuweisen. Dies bedeutet, dass eine durchschnittliche Intelligenz beim Kind vorliegen muss, und die Leistung im Schreiben, Lesen oder Rechnen sehr stark von der zu erwartenden Leistung abweicht (2 Standardwerte).

Dies tun fachärztliche Praxen für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, Zentren für Kindesentwicklung (z.B. DBZ-Vivantes), die schulpsychologischen Beratungszentren (SIBUZ) oder die Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Bezirke in Berlin.

Bei uns findet dann ein Erstgespräch statt, in dem die Familie uns kennenlernen kann und wir einen ersten Eindruck von der aktuellen familiären Situation bekommen.
In den so genannten probatorischen Sitzungen (3-5 Stunden) entwickeln wir mit dem Kind, der Familie und (wenn möglich) der Schule einen individuellen Behandlungsplan, der die Grundlage für die Kostenübernahme bildet.
Der Antrag auf Kostenübernahme muss von den Eltern beim zuständigen regionalen sozialpädagogischen Dienst des Bezirksamtes gestellt werden.  Der Fachdienst (SIBUZ, EFB/KJpD) muss ebenfalls die Notwendigkeit einer integrativen Lerntherapie bestätigen.

Die Kostenübernahme erfolgt zunächst für ein Jahr. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist in den meisten Fällen möglich, falls nötig.
In diesem Jahr finden, je nach Ausgangslage 1-2 Stunden Lerntherapie/Psychotherapie in der Woche statt. Regelmäßige Elterngespräche sind im Abstand von 2 - 4 Wochen vorgesehen. Auch der Austausch mit den Lehrern wird, mit Einverständnis der Eltern, regelmäßig angestrebt.

 

 
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